Nachdem der erste Anlauf einer Änderung des GrEStG im Hinblick auf unerwünschte Vermeidung der Grunderwerbsteuer im Rahmen von sogenannten Share Deals verschoben wurde, hat der Gesetzgeber dieses Vorhaben wieder aufgegriffen. Am 21.4.2021 hat der Bundestag dem modifizierten Regierungsentwurf (BT-Drucks. 19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung zugestimmt (BT-Drucks. 19/28528).

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter https://www.nwb.de/steuerrecht/verschaerfungen-share-deals-wichtige-aenderungen-grunderwerbsteuerrecht-04052021 sowie brandaktuell in der nächsten Ausgabe von NWB Erben und Vermögen.

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Siehe auch: https://www.linkedin.com/posts/taxgate%2Ecom_sharedeals-grunderwerbsteuerreform-rett-activity-6808296104862527488-j7yM

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