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Hybrides WM Seminar: Die Reform des Außensteuergesetzes – Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) in deutsches Recht

28.02.2022 | 9:30 - 17:30

960EUR

Das internationale Steuerrecht hat sich in den letzten Jahren rasant verändert mit der Folge, dass auch Steuerplanung, Deklarations- und Meldepflichten immer wieder im Rahmen des Tax Risk Managements angepasst werden müssen. Im Vordergrund steht längst nicht mehr die Erzielung von Steuerarbitragen, sondern zunehmend die Vermeidung gravierender Steuernachteile im Rahmen der internationalen Geschäftsentwicklung. Ausgehend von BEPS, Ergänzungen in den OECD Transfer Pricing Guidelines zu Finanztransaktionen über eine derzeit diskutierte globale Steuerreform in Form von OECD Pillar 1 und 2 befeuern unzählige nationale Umsetzungs- und Änderungsmaßnahmen diese Entwicklung.

So auch in Deutschland. Die Reform des Außensteuergesetzes (AStG) mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz und dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, beide aus dem Juni 2021, dazu neue Verwaltungsgrundsätze 2020 und neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise aus dem Juli 2021 sind die entsprechenden aktuellen nationalen Entwicklungen hierzulande. Die grundlegende Reform des AStG enthält neben einer Neustrukturierung des § 1 AStG eine Angleichung der deutschen Verrechnungspreisgrundsätze an die OECD Transfer Pricing Guidelines und hat eine Erhöhung der Rechtssicherheit und Reduzierung von Doppelbesteuerungen zum Ziel. Die Verwaltungsgrundsätze legen dies aus Sicht der Finanzverwaltung aus.

Wesentliche Änderungen ergaben sich bei der Hinzurechnungsbesteuerung durch die gesetzliche Umsetzung der ATAD-Vorgaben. Der persönliche Anwendungsbereich wurde ausgeweitet und insbesondere im Bereich der Zinsen und Dividenden sind jetzt vielfach passive Einkünfte anzunehmen. Außerdem wurde die Erfassung des Hinzurechnungsbetrags um ein Jahr vorgezogen, so dass eine frühere Erfassung in den Steuererklärungen zu erfolgen hat.

Auswirkungen hat die Reform auch auf Kapitalanlagen über Investmentfonds. Zwar hält das neue Gesetz grundsätzlich am Vorrang der Investmentbesteuerung fest. Jedoch sind eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, die bei der Anlageplanung steuerlich zu berücksichtigen sind.

Referenten: Dr. Frank Thiede, Dr. Felix Haug, LL.M. (London), Dr. Sven Kluge, Carsten Schmid

Details

Date:
28.02.2022
Time:
9:30 - 17:30
Cost:
960EUR
Website:
https://www.wmseminare.de/veranstaltung/1561/ort/

Venue

Melia Hotel Frankfurt
Senckenberganlage 13
Frankfurt, Hessen 60325
+ Google Map
Phone:
069 66 81 980
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