Im neuen Transparenzregister werden die wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owners – UBO) von Unternehmen, Stiftungen und Trusts (Verpflichtete) veröffentlicht. Dahinter steht die Idee, die Person zu benennen, die Kontrolle über ein Unternehmen oder andere Vehikel ausübt.

Wer muss was veröffentlichen?

Alle im Inland ansässigen Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Größe, Branche und sonstigen Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäscheprävention sorgfältig prüfen, ob und wenn ja welche Angaben zu machen sind bzw. wie sie die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten beschaffen können. Die wirtschaftlich Berechtigten müssen den Verpflichteten alle erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen.

Zu veröffentlichen sind grundsätzlich der Name, das Geburtsdatum, der Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Die Angaben müssen regelmäßig überprüft und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Da das Handelsregister nur die unmittelbaren Gesellschafter aufführt, der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten aber viel weiter gefasst ist, ist eine Prüfung unumgänglich. Sind die Angaben bereits aus dem Handelsregister ersichtlich, ist nichts weiter zu tun.

Was bedeutet Kontrolle?

Kontrolle in ihrer einfachsten Form ist die direkte oder indirekte Beteiligung mit mehr als 25%. Dem gleichgestellt sind Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung von mehr als 25% und die Kontrolle auf vergleichbare Weise. Diese vergleichbaren Sachverhalte sind die spannenden, denn dazu zählen wirtschaftliche Verflechtungen wie Treuhandschaften, stille Beteiligungen oder Poolverträge, die bislang nur dem Fiskus bekannt waren. Trust und Stiftungen haben per definitionem keine Gesellschafter. Hier ist vielmehr entscheidend, wer über die Verwaltung des Vermögens entscheidet und wer Ausschüttungen erhält.

Wer darf das Register einsehen?

  • Behörden, die für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständig sind
  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
  • Strafverfolgungsbehörden
  • Finanz- und Zollämter
  • Personen mit berechtigtem Interesse

Das Register ist nicht für jedermann zugänglich, doch verfügen namentlich NGOs und Investigativjournalisten, die sich dem Kampf gegen Geldwäsche verschrieben haben, über das erforderliche berechtigte Interesse. Das dürfte nicht nur den auf Diskretion bedachten Family Offices Kopfzerbrechen bereiten.

Was ist für die erstmalige Meldung zu tun?

Alle Verpflichteten müssen erstmals zum 01.10.2017 eine elektronische Meldung abgeben. Unternehmen und alle anderen betroffenen Vehikel sollten die Zeit nutzen, um die erforderlichen Informationen zusammenzutragen. Ohne Abstimmung mit den Gesellschaftern wird das nicht möglich sein. Das bedeutet zunächst Verwaltungsaufwand.

Welche Sanktionen gibt es? 

Falsche oder unvollständige Angaben können eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Insbesondere Geschäftsführer oder Compliance Officer begeben sich in Gefahr, wenn sie keine oder eine schlecht recherchierte Meldung abgeben.

Inga Zillmer ist Rechtsanwältin bei der auf Transaktionen, Investments und Tax Compliance spezialisierten Steuerkanzlei TAXGATE.

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