Die Rechtsfrage, ob die Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch im grenzüberschreitenden Sachverhalt zur Anwendung kommen, war bislang unklar und höchstrichterlich noch nicht geklärt.
Voraussetzung für die Betriebsaufspaltung ist, dass zwischen dem Besitz- und Betriebsunternehmen eine enge sachliche und persönliche Verflechtung bestehen muss (vgl. im Detail TXGT-Blog v. 01.05.2019).

Nun hat der BFH in einem Fall zu einem inländischen Besitzunternehmen, das ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebs(kapital)gesellschaft verpachtet, entschieden, dass auch hier die Betriebsaufspaltungsgrundsätze anzuwenden sind. Aus dogmatischen Gründen gebe es keinen sachlichen Grund, wonach die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung im Fall eines im Ausland belegenen Geschäftsgrundstücks – aus Sicht des Besitzunternehmens – nicht vorliegen sollen.

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