Ihr Experte

Dr. Wolfgang Walter

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

0711.5409029-10

ww@taxgate.com

Beratungsschwerpunkte

Unternehmens-steuerrecht

 

Konzernsteuerrecht

 

Umstrukturierung, Umwandlung-steuerrecht

 

Steuerstrafrecht

 

Profil

Dr. Wolfgang Walter ist seit vielen Jahren im Bereich der Unternehmensbesteuerung und der steuerorientierten Gestaltungsberatung tätig.

Nach Studium der Rechtswissenschaften, Lehrtätigkeit und Promotion an der Universität Konstanz war er zunächst Sachgebietsleiter für Körperschaftsteuer bei der Steuerverwaltung Baden-Württemberg. Nach der Steuerberaterprüfung schlossen sich Beratungstätigkeiten bei großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und in Anwaltskanzleien an, die bei Umstrukturierung, im Steuer- und Gesellschaftsrecht und im Steuerstrafrecht spezialisiert sind.

Seit 2016 berät er in diesen Spezialgebieten bei TAXGATE. Darüber hinaus ist er Mitherausgeber von Bott/Walter, KStG-Kommentar, Stollfuß-Verlag, kommentiert die Organschaftsvorschriften in diesem Kommentar seit mehr als 20 Jahren und ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen.

Eine Auswahl aktueller Veröffentlichungen finden Sie unten.

Veröffentlichungen

  • Gewinngemeinschaft zwischen verbundenen Unternehmen als steuerliches Gestaltungsmittel, in Gosch/Grotherr/Bergmann (Hrsg.), Steuerplanung und Compliance, Herne 2021, Teil 1, 4. Thema
  • Anm. zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2020: In einem Extremfall anerkannte das FG eine Gestaltung entgegen der ablehnenden Ansicht der Finanzverwaltung. Das Urteil betrifft die rückwirkende Verschmelzung eines Organträgers zu einem aus der Sicht der Organgesellschaft unterjährigen Stichtag, zu dem der Organträger zivilrechtlich noch nicht existierte. Das Besondere der Fallkonstellation war, dass der Rückwirkungszeitraum nur die letzten beiden Tage des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft umfasste. Dadurch wird zwar erfreulicherweise das Scheitern der Organschaft vermieden, doch soll das Einkommen nach einer Zwischenbilanz auf den unterjährigen Verschmelzungsstichtag zwischen dem bisherigen und dem neuen Organträger aufgeteilt werden. Fazit: z.T. eben doch Steine statt Brot. GmbH-Rundschau Heft 04/2021, S. 226
  • Aktualisierung der Kommentierung der §§ 14 – 19 KStG, in: Bott/Walter, KStG, Stollfuß-Verlag
  • Anm. zum Grundgerichtsbescheid des FG Hessen v. 14.05.2020: Ein ertragsteuerlicher Organträger wurde rückwirkend zum Beginn des auf den Verkauf folgenden Monats während eines laufenden Geschäftsjahres auf den Käufer upstream verschmolzen. Dies kommt vor, wenn vor dem Verkauf keine Zeit für ein Rumpfgeschäftsjahr mehr blieb. Das Finanzamt hatte eine Organschaft für das gesamte Geschäftsjahr abgelehnt. Nach der Auffassung des FG ist jedoch das Einkommen zum Übertragungsstichtag aufzuteilen mit der Folge, dass eine Organschaft bis dahin zum Verkäufer fortbestand und unmittelbar danach zum Käufer neu beginnen konnte (durchgehende Organschaft). Es ist zu hoffen, dass der BFH dies in der Revision bestätigt. GmbH-Rundschau Heft 19/2020, S. 1098
  • Anm. zum Urteil des FG Schleswig-Holstein v. 06.06.2019: Erstmals hatte ein Finanzgericht bei einem Gewinnabführungsvertrag über die fehlerhafte unterbliebene Bilanzierung des Verlustübernahmeanspruchs, der gleichwohl zeitnah durch tatsächliche Überweisung erfüllt worden war, zu entscheiden. Nach Auffassung des FG scheitert die Organschaft. Die Kritik daran wird inzwischen auch von der Kommentierung geteilt. Bis zur Revisionsentscheidung des BFH sollte Einspruch bei vergleichbaren Konstellationen eingelegt werden. GmbH-Rundschau Heft 21/2019, S. 1205
  • Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, in: GmbH-Steuerberater 2019, S. 311
  • Haftungsrisiken für Geschäftsleiter persönlich durch Gewinnabführungsvertrag und Organschaft, in: GmbH-Rundschau 2019, S. 579
  • Alte Gewinnabführungsverträge sind noch im Jahr 2019 anzupassen, in: Handesblatt Steuerboard vom 20.05.2019
  • Versetzt der BFH der ertragsteuerlichen Organschaft den Todesstroß?, in: Handelsblatt Steuerboard vom 15.04.2019
  • Anm. zum Urteil des FG Düsseldorf vom 17.04.2018: Musterbeispiel über die vielfältigen Unwägbarkeiten der ertragsteuerlichen Organschaft. Bereits die fehlerhafte Regelung in einem Gewinnabführungsvertrag, dass der Verlustausgleich um Beträge aus der Kapitalrücklage gemindert werden kann, führt zum Scheitern der Organschaft. Entsprechende Gewinnabführungsverträge sollten umgehend geändert werden. GmbH-Rundschau Heft 20/2018, S. 1091
  • Nachtrag zu “Miras/Tonner, Ausweg aus der Limited durch Übertragung der Anteile auf eine neu zu gründende GmbH” (GmbHR 2018, 601 ff.), GmbH-Rundschau Blog Gesellschaftsrecht vom 19.06.2018
  • Steuerneutrale Einbringung mit Sachagio als Gestaltungsmodell auf dem Vormarsch, GStB Gestaltende Steuerberatung 2018, S. 165
  • Neue Chancen durch Organschaftspause. Reduzierte Gefahr des rückwirkenden Scheiterns der Organschaft, GmbH-Steuerberater 2018, S. 63
  • BFH verschärft die Gefahren für die ertragsteuerliche Organschaft erheblich, Handelsblatt Steuerboard vom 10.11.2017
  • Organschaft: Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft, GmbH-Rundschau Heft 22/2017, S. 1223
  • Erfreuliche Begünstigungen für Aktien im Bestand der mittelständischen Holding ab 2017, Handelsblatt Steuerboard vom 09.12.2016

Dr. Wolfgang Walter is registered at brainGuide

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Tatjana Scheufler
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Patrick Bubeck